- Pia König
So gelingt der Wiedereinstieg nach der Elternzeit
Aktualisiert: 20. Feb.
Während der Schwangerschaft stellst du dir mit Sicherheit auch die Frage, wie es mit deinem Wiedereinstieg in den Job aussieht.
Eins vorweg: Kümmere dich darum lieber früher als später! Das verschafft sowohl dir als auch deinem Arbeitgeber Sicherheit – und wer wiegt sich nicht gerne in Sicherheit?
In diesem Artikel erhältst du also zahlreiche Denkanstöße zu deinem Wiedereinstieg. Dabei geht es nicht nur um die Mutter, sondern auch um die Väter! Denn schließlich dürfen auch die Papas Elternzeit nehmen und ihren Wiedereinstieg planen.

Inhaltsverzeichnis
Was ist beim Wiedereinstieg zu beachten?
Habe ich Anspruch auf Teilzeitarbeit? Elternzeit-Ende: Welche Möglichkeiten gibt es?
Deine Ausgangssituation
Du erwartest ein Kind und bist in Anstellung erwerbstätig. Nach §15 MuSchG (Mutterschutzgesetz) sollst du deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen, sobald du es weißt.
Es empfiehlt sich aber, es erst nach den ersten 12 Wochen zu verkünden. Danach ist die Wahrscheinlichkeit einer Fehlgeburt auch wesentlich geringer. Außerdem gibt es laut §17 MuSchG auch nur einen Kündigungsschutz bei einer Fehlgeburt nach der 12. Woche.
In einigen Berufen – beispielsweise als pädagogische Fachkraft, Pflegekraft oder Friseurin – musst du deine Schwangerschaft direkt bekannt geben. Du unterliegst in diesem Fall nämlich dem Beschäftigungsverbot. Das heißt, du darfst aufgrund größerer Gefahr (Krankheiten, Chemikalien o.ä.) innerhalb deiner Schwangerschaft nicht mehr arbeiten.
Nachdem du die Schwangerschaft deinem Vorgesetzten mitgeteilt hast, solltest du dir auch direkt Gedanken um deinen Wiedereinstieg machen.
Kündigungsschutz
Das Mutterschutzgesetz ist – wie der Name schon sagt – zum arbeitsrechtlichen Schutz der Mutter. Leider gibt es bisher noch keinen umfassenden Schutz für Väter. Die Gesetzesalge ist folgende:
Einer Frau darf während der gesamten Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Geht die Frau nach dem achtwöchigen Mutterschutz nach Geburt in Elternzeit ist auch dann eine Kündigung ausgeschlossen.

Männer genießen zwar auch den Kündigungsschutz während der Elternzeit, aber leider gibt es davor keinen ausreichenden Schutz.
Laut §18 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) gilt der Schutz vor einer Kündigung lediglich acht Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Das heißt also, dass viele Männer die Schwangerschaft der Partnerin und die bevorstehende Elternzeit lange verschweigen (müssen), um einer möglichen Kündigung zu entgehen. Das kann dem Vertrauen zwischen Arbeitgeber und -nehmer natürlich auch nachhaltig schaden.
Hier ist also je nach Verhältnis zum Arbeitgeber, Vertrauen zum Team und allgemeinen Erfahrungen (gibt es Eltern-Diskriminierung am Arbeitsplatz?) abzuwägen, ob und wann man von der Schwangerschaft und Elternzeit erzählt.
Was ist beim Wiedereinstieg zu beachten?
Bevor du in den Job zurückkehrst, solltest du dir einige Fragen stellen und dich mit deinem Arbeitgeber besprechen.
Zudem solltest du auch unbedingt mit deinem*r Partner*in darüber sprechen!
Gehe als Frau nicht einfach davon aus, dass du selbstverständlich ein Jahr oder mehr zuhause bleibst und danach in Teilzeit arbeitest. Möchte dein Partner vielleicht auch Elternzeit nehmen? Wollt ihr nach der Elternzeit beide in Teilzeit arbeiten?

Genauso solltest du als Mann nicht davon ausgehen, dass du ganz normal weiter in Vollzeit arbeitest und deine Partnerin sich zukünftig um euer Kind und die Familienorganisation kümmert. Welche neuen Aufgaben möchtest du übernehmen?
Um diesen klassischen Rollenverteilungen vorzubeugen, informiere dich über meine (Selbstlern-) Angebote. Sie helfen dir dabei, alle Aufgaben deines und eures gemeinsamen Lebens fair aufzuteilen!
Arbeitgeber
Dein Arbeitgeber benötigt Planungssicherheit. Deshalb musst du auch noch in der Schwangerschaft deine gewünschte Elternzeitlänge angeben. Diese legst du für die ersten zwei Lebensjahre deines Babys verbindlich fest.
Wichtig: Du musst bei deinem Arbeitgeber keinen Antrag auf Elternzeit stellen. Du informierst ihn lediglich darüber – es bedarf keiner Zustimmung deines Arbeitgebers. Möchtest du hingegen deine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre verlängern oder verkürzen, muss dein Arbeitgeber dem zustimmen.
Vereinbare am besten noch vor deiner Elternzeit ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber und kläre folgende Fragen:
Wie lange möchtest du in Elternzeit gehen?
Möchtest du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Wie viel möchtest du nach der Elternzeit arbeiten?
An welchen Wochentagen möchtest du wie lange arbeiten?
Die letzte Frage eignet sich auch bei einem zweiten Wiedereinstiegsgespräch. Dieses solltest du mit deinem Arbeitgeber ein paar Monate vor deinem tatsächlichen Wiedereinstieg führen.
Tipp
Beantrage vor deiner Elternzeit unbedingt ein qualifiziertes Zwischenzeugnis! Vor allem, wenn du einen befristeten Vertrag haben solltest, der während deiner geplanten Elternzeit ausläuft. Vielleicht möchtest du dich auch innerhalb der Elternzeit nach einem anderen Arbeitgeber umsehen, der die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser fördert? Es lohnt sich in jedem Fall ein Zwischenzeugnis parat zu haben.
Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis sichert dir einen lückenlosen Lebenslauf, falls du dich in der Elternzeit für einen anderen Job bewerben möchtest.
Kinderbetreuung
Du möchtest dein Kind mit Sicherheit in guten Händen wissen, bevor du wieder arbeiten gehst.
Gut zu wissen: Du hast Anspruch auf einen Betreuungsplatz, sobald dein Kind 1 Jahr alt ist.
Wenn dein Kind noch nicht 1 Jahr alt ist, kannst du es auch zu einer Tagesmutter geben. Diese sind in der Regel sehr flexibel und kostengünstiger als die U3-Betreuung in einer Einrichtung.
Ab dem dritten Lebensjahr ist die Kinderbetreuung in vielen Bundesländern in Deutschland kostenlos.
Diese Fragen solltest du dir im Hinblick auf die Kinderbetreuung stellen:
Welche Einrichtung/Welche Tagesmutter kommt infrage?
Wie hoch sind die Kosten?
Wie lange sollte die Betreuung täglich sein?
Welche Fahrtzeiten fallen an?
Erwartungen an den Job
Wenn du dich noch nie gefragt hast, ob dein Job überhaupt noch passend für dich ist, dann ist jetzt die Zeit gekommen!

Was möchtest du in deiner Position noch erreichen?
Möchtest du im Unternehmen aufsteigen und mehr Verantwortung übernehmen?
Wo genau liegen deine Interessen und Stärken?
Ist dein Arbeitgeber familienfreundlich?
Was brauchst du für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf? (Gleitzeit, Kinder-Büro, Home-Office o.ä.)
Wenn du dir darüber Gedanken machst und diese Fragen beantwortest, dann wirst du sehr viel mehr Klarheit über deine künftige Erwerbsarbeit erlangen.
Vielleicht möchtest du die Elternzeit ja auch nutzen, um dich bei anderen Arbeitgebern zu bewerben?
All das ist möglich!
Weiterführende Tipps
Kontakt halten
Möchtest du den Wiedereinstieg nach der Elternzeit bei deinem jetzigen Arbeitgeber planen, dann bleib mit deinen Kollegen*innen und Vorgesetzen in Kontakt. Vielleicht möchtest du dein Baby mal im Büro vorstellen oder an Firmenveranstaltungen teilnehmen.
Kompetenz erweitern
Die Elternzeit eignet sich auch dazu, die eigene Kompetenz mit freiwilligen Lehrgängen und Schulungen zu erweitern. Hast du große Ziele (beispielsweise eine Führungsposition) kann sich das für dich sehr lohnen.
Neue Stärken wahrnehmen
Mache dir auch bewusst, welche neuen Stärken oder Eigenschaften du als Elternteil erlangst. In der Elternzeit wirst du dich wahrscheinlich nochmal neu entdecken, eine andere Liebe erfahren und mit wunden Punkten in Berührung kommen. Vielleicht wirst du ja besonders geduldig? Oder dein Organisationstalent verbessert sich! Es gibt so vieles, was du in dieser Zeit des Eltern-seins noch lernst.
Faire Aufteilung
Vorhin habe ich es schon angesprochen und ich wiederhole es noch einmal: Teile dich mit deinem*r Partner*in auf! Macht beide viele Erfahrungen mit dem Baby und der allgemeinen Familienorganisation. Diese Fragen können dabei besonders viel helfen:
Welche Aufteilung der Erwerbsarbeit macht für euch Sinn?
Wie könnt ihr die anfallenden Aufgaben der Familienorganisation (z.B. Kita-Kommunikation, neue Kinderklamotten, Kinderturnen etc.) aufteilen?
Wie soll der Haushalt aufgeteilt werden?
Wie viele Auszeiten braucht ihr jeweils alleine oder mit Freunden?
Wann nehmt ihr euch Paarzeit?
Wer kann in eurem Umfeld bei der Vereinbarkeit unterstützen?
Habe ich Anspruch auf Teilzeitarbeit?
Während deiner Elternzeit ruht dein Arbeitsverhältnis lediglich. Warst du vorher in Vollzeit tätig, bist du es nach deiner Elternzeit auch. Danach hast du Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass dein Job dem entsprechen muss, was in deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Tipp
Prüfe deinen Arbeitsvertrag vor der Elternzeit! Achte besonders auf Aktualität was deine Stellenbeschreibung, deine Hauptaufgaben und dein Gehalt angeht.
Möchtest du nach deiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten gehen, dann gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Du kannst Teilzeitarbeit bei deinem Arbeitgeber beantragen, wenn:
du länger als sechs Monate beschäftigt bist.
dein Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat.
Die Mitteilung der gewünschten Teilzeitarbeit sowie der Verteilung muss dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor Arbeitsbeginn schriftlich vorliegen. Mache das am besten in Papierform mit deiner Unterschrift und verschicke den Brief per Post.
Sei dir aber auch über die Folgen der Teilzeitarbeit bewusst. Arbeitest du beispielsweise auf 450€-Basis oder nur sehr wenig, hat das große Folgen für deine Rente. Mehr zum Thema Rentenlücke findest du im entsprechenden Blogbeitrag.
Elternzeit-Ende: Welche Möglichkeiten gibt es?
Es gibt mehrere Lösungen für die Vereinbarkeit nach deinem Wiedereinstieg. Je nach Arbeitgeber, unterstützendem Umfeld und eigenen Wünschen, kann das natürlich stark variieren.
Generell spreche ich gerne von vier unterschiedlichen Möglichkeiten:
Wenn jedes Elternteil sieben bezahlte Elternzeitmonate nimmt, arbeitet der andere Elternteil in dieser Zeit in Vollzeit.
Beide Elternteile arbeiten nach der Elternzeit in Teilzeit, beispielsweise 30 Stunden die Woche.
Beide Elternteile steigen zurück in ihren Vollzeitjob ein.
Ein Elternteil arbeitet in Teilzeit, das andere Elternteil in Vollzeit.
Möchtest du während deiner Elternzeit schon arbeiten, dann kannst du das in Teilzeit (15-32 Wochenstunden sind möglich) machen. Das lohnt sich besonders für das Modell mit ElterngeldPlus.
Zusammenfassung
Als Arbeitnehmer*in hast du in der Elternzeit und beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit viele Rechte und auch einige Pflichten. Hier habe ich dir eine kurze Übersicht zusammengefasst:

Außerdem solltest du dich um eine passende Kinderbetreuung rechtzeitig kümmern und deine eigenen Wünsche und Erwartungen für deine Karriere beachten.
Und der wohl wichtigste Punkt: Bleib im stetigen Austausch mit deinem*r Partner*in! Macht euch gemeinsam einen Plan in Bezug auf die Erwerbstätigkeit, Care-Arbeit, Haushalt und Familienorganisation. Auch Themen wie Mental und Financial Load solltet ihr beachten und besprechen.
Brauchst du Unterstützung dabei? Meine Workbooks holen dich – auf deine Situation abgestimmt – genau da ab, wie du es brauchst und helfen dir bei einer fairen Aufgabenverteilung, Vereinbarkeit und partnerschaftlicher Kommunikation. Jetzt informieren und das passende Angebot für dich finden!
Auf einen reibungslosen Wiedereinstieg!
Deine Pia